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Mitgliedschaft

Wie jeder Verein sind natürlich auch wir auf Mitglieder angewiesen. Mitglied wird man, indem man den Mitgliedsantrag herunterläd, ausfüllt, unterschreibt und dann an unseren Vereinssitz:

Dogs like Diamonds e.V.

Auestraße 11

06237 Leuna

verschickt. Natürlich sollte man zuvor die Satzung gelesen und akzeptiert haben und sich Gedanken darüber machen, ob man selber sich für diese Ziele einsetzen möchte. Auch, inwieweit man aktiv oder passiv mithelfen möchte…..mehr dazu erfahren Sie hier.

Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene juristische oder natürliche Person werden, die die Bestrebungen des Vereins unterstützen möchte. Gewerbsmäßige Hundehändler sind ausgenommen. Jugendliche dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten in den Verein aufgenommen werden. Um die Aufnahme im Verein ist beim Vorstand schriftlich nachzusuchen. Neue Anträge werden den Vereinsmitgliedern unter Nennung des Namens bekannt gegeben. Bedenken gegen die Unbescholtenheit des Antragstellers sind unverzüglich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Der Vorstand ist berechtigt, Personen, die sich um die Vereinsbestrebungen besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. Der Verein speichert und verarbeitet die Daten der Mitglieder in elektronischer Form. Daten werden nur in dem Umfang gespeichert, der für eine ordnungsgemäße Vereinsverwaltung erforderlich ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung ausgeschlossen.

BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft erlischt: durch Tod; durch freiwilligen Austritt, der mittels eingeschriebenen Briefes gegenüber dem Vorstand des Vereins erklärt werden kann. Ein Austritt ist nur zum Ende des Jahres möglich und muss spätestens zum 31. Oktober des Jahres erklärt werden. Maßgebend ist der Poststempel des Aufgabeortes. Sammelabmeldungen sind unwirksam; durch Löschung, die der Vorstand verfügen kann, wenn das Mitglied ohne Stundung mit der Zahlung des Beitrages trotz vorausgegangener Mahnung unter Androhung der Löschung länger als 6 Monate im Rückstand ist. Die Mitgliedschaft erlischt mit der Bekanntgabe der Löschung durch Einschreibebrief an das betroffene Mitglied oder durch Veröffentlichung mittels Rundschreiben. Der bereits fällige Beitrag ist noch zu entrichten; durch Ausschluß, der nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch den Vereinsvorstand mit 2/3-Mehrheit vorgenommen werden kann. Dem Betroffenen ist vor dem Ausschluß ausreichend Gelegenheit zu geben, seinen Standpunkt darzulegen. Der Vorstand hat innerhalb längstens 6 Monaten über den Ausschluß des Mitgliedes zu entscheiden. Der Ausschluß ist eingehend unter Angabe der Beweismittel zu begründen und dem Betroffenen unter Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses mittels Einschreibebriefes zuzustellen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb von einem Monat ab Zugang des eingeschriebenen Briefes beim Vorstand eingelegt werden. Die Mitgliederversammlung, die über die Berufung entscheidet, ist innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Berufungsschrift einzuberufen. Macht ein Mitglied von der Berufung keinen Gebrauch, so unterwirft es sich damit dem Ausschließungsbeschluss. Der Ausschluß aus dem Verein kann erfolgen: wegen groben und wiederholten Verstoßes gegen die Satzung, Ausführungsbestimmungen, Richtlinien, Anordnungen oder Beschlüsse des Vereins; wegen Schädigung des Vereins oder Gefährdung seines Zweckes; wegen unwürdigen oder ehrlosen Verhaltens innerhalb oder außerhalb des Vereins, insbesondere auf kynologischen Veranstaltungen oder wegen nachhaltiger Störung des Friedens im Verein.

RECHTE UND PFLICHTEN

Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern und den festgesetzten Beitrag pünktlich zu entrichten. Keinem Mitglied stehen Ansprüche auf das Vereinsvermögen zu. Dies gilt auch für ausgetretene, gelöschte oder ausgeschlossene Mitglieder. Etwaige Überschüsse des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erkennen durch die Beitragszahlungen die Satzung an und unterwerfen sich den vom Verein satzungsmäßig getroffenen Beschlüssen und Anordnungen. BEITRAG Der Jahresbeitrag wird für: Einzelperson (ab 18 Jahre) auf 30,- € Paare auf 45,- € und Jugendliche (14-18 Jahre) auf 15,- € festgesetzt. Der Beitrag wird per Lastschrift vom Konto des Mitgliedes abgebucht, oder vom Mitglied selbst überwiesen. Der Beitrag kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Ehrenmitglieder des Vereins sind beitragsfrei.

Der Mitgliedsantrag zum downloaden